Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Geschäftsbedingungen der Firma Impex Partner AG (Furrer Pro Musik)

1. Preise

Die angegebenen Preise sind NETTO-Preise inklusive MWST und Swico (vorgezogene Entsorgungsgebühr) in Schweizer Franken. Die Preise verstehen sich ab Lager Hergiswil. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Versandkosten werden nach Aufwand belastet.

2. Lieferung

Lieferungen erfolgen ab Lager Hergiswil zuzüglich Versandkosten.
Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, ist aber transportversichert.
Transportschäden müssen sofort der Post oder Spedition gemeldet werden, damit die Ansprüche geltend gemacht werden können.

3. Teillieferungen

Impex Partner AG (Furrer Pro Musik) wird, wenn möglich, die ganze Bestellung ausliefern. Der Käufer erklärt sich bereit, auch Teillieferungen anzunehmen.

4. Lieferfristen

Nichteinhaltungen der Lieferfristen durch Impex Partner AG berechtigen den Käufer nur dann zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach Ablauf einer schriftlich angesetzten Frist von 7 Tagen nicht erfolgt ist. AUSNAHME: Bei Spezialanfertigungen und Spezialbestellungen kann nicht mehr vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.
In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadenersatzansprüche.

5. Warenprüfung

Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen an den Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Massgebend ist das Datum des Poststempels. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr bearbeitet. Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers.

6. Rücknahme und Umtausch

Umtausch oder Rücknahme von vertragsgemäss gelieferter Ware ist nur nach Absprache möglich. Der Käufer akzeptiert, dass Impex Partner AG eine Umtriebsentschädigung verrechnen wird.

7. Zahlung

Im Laden akzeptieren wir Bargeld.
Die Lieferung erfolgt per Nachnahme, Vorauszahlung oder per Rechnung (nur öffentliche Institutionen wie Schulen ETH usw.). Der gesamte Rechnungsbetrag ist ohne jegliche Abzüge, Skonti, Rabatte usw. innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug und werden dem Käufer sämtliche Folgekosten sowie ein Verzugszins von 5% verrechnet.

8. Haftung

Für Schäden, die durch unsachgemässe Installation und unsachgemässen Gebrauch entstehen, lehnt Impex Partner AG.

9. Garantie

Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegen beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Impex Partner AG keine Eingangsprüfung der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
Die Gewährleistung von Impex Partner AG für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber Impex Partner AG und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von Impex Partner AG besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Impex Partner AG.
Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der
defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Impex Partner AG schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

a) unzulängliche Wartung
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör
e) natürliche Abnutzung
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung
g) Modifikation oder Reparaturversuche
h) äussere Einflüsse (insbesondere Wasser- und Sturzschäden), höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von Impex Partner AG noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Käufer muss für den Transport und die damit verbundenen Kosten an unsere Domiziladresse aufkommen. Die Gefahr der Versendung und deren Nachweis liegen in beiden Fällen beim Käufer. Die Kosten für den Rücktransport übernimmt Impex Partner AG. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch Impex Partner AG auf Kosten des Kunden.
In jedem Falle hält sich der Kunde an die von Impex Partner AG bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Impex Partner AG/Furrer Pro Musik.

11. Gerichtsstand.

Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsbeziehungen ist der Sitz von Impex Partner AG. Zuständig ist das Kantonsgericht Nidwalden in 6370 Stans. Zur Anwendung gelangt ausschliesslich Schweizerisches Recht.

12. Salvatorische Klausel
  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
  2. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrages soll eine dem Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmung entsprechende wirksame Bestimmung treten.